Wohnmobil mieten? Vorsicht Falle! (Teil 5)

Berufung seitens des Beklagten zurückgezogen!

Der gegnerische Anwalt hatte am letzten Tag der Berufungsfrist Berufung gegen das vom Amtsgericht verkündete Urteil eingelegt.

Am 16.08. hat dann die Zivilkammer des Landgerichts Bochum in einem Hinweisbeschluss auf 4 Seiten erklärt, warum man beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen und der Sache weder eine grundsätzliche Bedeutung zugestanden wird und auch keine weitere mündliche Verhandlung geboten sei.
Auf gut Deutsch: Schöner Versuch, aber nur weil man mit einem Urteil nicht konform ist, heisst das nicht, dass man es über eine Berufung in Frage stellen kann.

Sodann dauert es wieder bis zur letzten Minute der Frist, dass der gegenerische Anwalt in einem Einzeiler diese Berufung zurückzieht.

Somit steht es 2:0 für das Heimteam – unser Anwalt hat nun den Kostenfestsetzungsantrag für beide Instanzen gestellt.
Und wieder heisst es warten. Die Hintergründe der ganzen Verzögerungen seitens des Beklagten erscheint ziemlich klar:

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Strategie.
Zahlung herauszögern – so lange wie möglich. Zur Erinnerung:

  • Diese ganze Tortur begann Ende Mai 2018 – wir sind im 18. Monat.
  • Mediation völlig nutzlos. Verschenkte Zeit.
  • Erste Instanz und Urteil zu unseren Gunsten, Berufung, 2. Instanz, Berufung zurückgezogen.
  • Insgesamt 33 Schreiben mit den Anwälten, den Ämtern und den Gerichten.

Weiterhin also spannend und nervend und es heißt wieder: warten.

Siehe auch:

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