Wohnmobil mieten? Vorsicht Falle! (Teil 4)

Berufung!

Der gegnerische Anwalt hat am letzten Tag der Berufungsfrist Berufung gegen das vom Amtsgericht verkündete Urteil eingelegt.

Ich hatte mich nach genau dieser Frist bei der zuständigen Justizangestelltin des Gerichts telefonisch gemeldet und mir wurde bestätigt, dass die Frist abgelaufen sei – die Parteien wurden vom Gericht entsprechend informiert.
Nun sendet genau dieses Gericht Informationen zur Berufung – anhängig ein Fax des gegnerischen Anwalts mit einem entsprechenden Zeitstempel. Jetzt kann man mutmaßen, was in den Vorzimmern der Gerichte so alles schief laufen kann…

Unser Anwalt hatte schon (dem Urteil entsprechend) einen Gerichtsvollzieher beauftragt – dieser kann nun erst mal wieder zuhause bleiben.

Über die Hintergründe des Einspruchs kann man nur mutmaßen.

  1. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

    Man verspricht sich vom Einspruch einen Erfolg in der 2. Instanz.
    – O.K., sehe ich mir das Urteil an und die Erfolgsstatistiken der 2. Instanz (so bei 33%), dann erscheint das eher sinnfrei.

  2. Man will eine Verurteilung und Zahlung strategisch verzögern.
    – Schaue ich mir so die Bewertungen und die Auslastung der diversen Wohnmobile dieses Vermieters an, so kann man nicht glauben, dass dies ein wirtschaftlich tragbares Geschäftsmodell ist.
    Ganz wenige FB Einträge über die letzten Monate, die eigene Website ähnlich, man bietet viele „Last-Minute“ Angebote an – liegt das alles in den letzten Zügen? Dies würde erklären, warum der Anwalt mit der Berufung tatsächlich bis zum letzten Tag gewartet hat und auch die Begründungsfrist von einem Monat läuft zum Ende dieser Woche ab.
    Würde der Vermieter vor Ende der 2. Instanz die Taschen auf links drehen – also Privatinsolvenz anmelden – dann sehen wir von dem zugesprochenen Geld nichts und würden unter Umständen sogar die Gerichtskosten tragen müssen.

Weiterhin also spannend und nervend und es heißt wieder: warten.

Siehe auch:

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